|

Krankenversicherung: Nichterwerbstätige haben Zugangsmöglichkeit zum staatlichen spanischen Gesundheitssystem

Im Rahmen des „Convenio especial para la prestación de asistencia sanitaria“ gibt es seit kurzem für nichterwerbstätige Ausländer die Möglichkeit einer freiwilligen Krankenversicherung im spanischen staatlichen Gesundheitssystem.

Die Voraussetzungen hierfür sind:

  • Seit mindestens einem Jahr den Lebensmittelpunkt in Spanien zu haben,
  • einen bei einer Gemeinde registrierten Wohnsitz („empadronamiento“) nachweisen zu können,
  • keine sonstige Zugangsmöglichkeit zum staatlichen spanischen Gesundheitssystem zu haben (z.B. im Rahmen bilateraler Abkommen).

Die zu zahlenden Beiträge belaufen sich auf 60,- pro Monat bei unter 65-Jährigen und auf 157,- pro Monat bei Personen ab 65. Die Selbstbeteiligung für Medikamente beträgt bei dieser Versicherung allerdings 100%.

Wo und mit welchen Unterlagen der Antrag zu stellen ist, steht im folgenden Link unter dem Register „Tramitación“.

Gobierno de Canarias – Prestación de asistencia sanitaria mediante Convenio Especial