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Maßnahmenplan gegen den Palmrüssler

Ein Katalog von Maßnahmen gegen das Einschleppen des Palmrüsslers nach Lanzarote sowie eine mögliche Verbreitung (allerdings ist der Schädling hier noch nicht gesichtet worden) wurde verabschiedet und tritt ab sofort und bis auf weiteres in Kraft. Dabei handelt es sich um inseleigene, ergänzende Maßnahmen zum bereits bestehenden Importverbot von Palmen. Die wichtigsten Maßnahmen lauten:

  • Palmen dürfen weder zurückgeschnitten noch gefällt werden (Ausnahmen: Lediglich vertrocknete sowie alte Wedel dürfen entfernt werden; und gefällt werden dürfen Palmen, wenn sie eine Gefahr darstellen).
  • ein Standortwechsel von Palmen innerhalb von Lanzarote bedarf einer Sondergenehmigung, die unter Angabe des genauen Umpflanzungstermins sowie des ursprünglichen und des neuen Standorts beantragt werden muss. Sollte zum Transport ein Rückschnitt der Palmen erforderlich sein, sind die Schnittstellen zuvor speziell zu behandeln (..was für ein Öl sich hinter „aceite mineral de verano“ verbirgt, weiß ich nicht, aber dies ist ein Mittel für die Behandlung).
  • bei Festen und Veranstaltungen dürfen keine Palmwedel mehr zur Dekoration verwendet werden.

Für den Fall, dass der Schädling doch auftauchen sollte, wurde eine Art Alarmplan ausgearbeitet.