Phase 1: Lockdown-Lockerung auf Lanzarote ab Montag, 11.5.

Rund die Hälfte der spanischen Bevölkerung lebt in Gebieten, die ab 11.5. in die Phase I des vierstufigen Fahrplans für Lockerungen (Phase 0, 1, 2, 3) hochgestuft werden, darunter alle Kanaren (für El Hierro, La Gomera und La Graciosa gilt bereits seit vergangenem Montag Phase 1). Das bestätigten der spanische Gesundheitsminister Salvador Illa und der Pandemie-Koordinator Fernando Simón bei einer gemeinsamen Pressekonferenz am Freitagabend (8.5.).

Ab Montag gilt folgendes (mit Verzicht auf Details):

Bewegungsfreiheit:
Nach wie vor gelten die nach Altersgruppen differenzierten Zeitfenster für sportliche Aktivitäten und Spaziergänge im Freien.
Reisen zu den Nachbarinseln, Reisen aufs spanische Festland und internationale Reisen bleiben weiterhin verboten (Ausnahmen: Dringende Fälle sowie Rückreisen ins Heimatland).

Autofahrten & öffentlicher Nahverkehr:
Wer in einem Haushalt wohnt, darf im Auto gemeinsam unterwegs sein. Bei entsprechendem Platzangebot sind maximal 9 Insassen und aus demselben Haushalt zulässig. Es darf auf der gesamten Insel gefahren werden (aber Achtung: Autofahren zum Sport oder zum Gassi gehen ist nicht erlaubt. Aber zum Wandern mit einem professionellen Wanderführer).
Im öffentlichen Nahverkehr gilt weiterhin Maskenpflicht. Auf der Straße und in den Geschäften werden Mund- und Nasenschutz empfohlen, sind aber nicht vorgeschrieben.

Treffen mit Freunden und Verwandten:
Begrenzt auf maximal 10 Personen. Dabei muss der Sicherheitsabstand von möglichst eineinhalb Metern eingehalten werden.

Öffnung von Restaurants und Cafés unter folgenden Auflagen möglich:
Es dürfen nur 50% der Tische aufgestellt werden und nur im Außenbereich. Maximal 10 Personen dürfen gemeinsam essen. Speisekarten und gemeinsam genutzte Öl- und Essigspender wird es nicht geben. Darüber hinaus gelten strenge Hygienevorschriften.

Einkaufen:
Läden & Geschäfte < 400 Quadratmetern dürfen öffnen und auch ohne Terminabsprache Kunden bedienen. Dabei gelten strenge Hygiene- und Abstandsregeln. Die Kundenanzahl pro Laden wird begrenzt. Kundentoiletten werden nicht – oder nur in Ausnahmefällen – geöffnet. Für über 65-Jährige soll es gesonderte Öffnungszeiten geben.
Die großen Supermärkte und Lebensmittelgeschäfte, die schon bislang aufhatten, bleiben weiterhin geöffnet.
(Wochen-)Märkte, die im Freien stattfinden, sind wieder erlaubt, allerdings nur mit 25% der Stände und nur 30% der üblichen Besucherzahl*).

Einkaufszentren bleiben weiterhin geschlossen.

Sport: Sportarten, die ohne großes Ansteckungsrisiko betrieben werden können, sind erlaubt. Die Fahrt zu und die Benutzung von Sportanlagen ist gestattet, sofern es sich um Individualsportarten handelt oder für bis zu zwei Personen (Tennis z.B.). Umkleidekabinen und Gemeinschaftsbereiche bleiben geschlossen. Die Benutzung von Schwimmbädern ist nach wie vor nicht gestattet. Für Profis gelten gesonderte Regelungen.

Strände und Meer:
Das Baden im Meer und das Sonnenbaden am Strand bleiben weiterhin verboten. Erlaubt sind Spaziergänge und Sporttreiben am Strand. Auch Wassersportarten an der Küste sind in der Regel erlaubt. Die Bestimmungen werden von jeder Gemeinde festgelegt.

Sehenswürdigkeiten, Museen & Bibliotheken: Dürfen jetzt wieder öffnen, wenn auch mit zunächst begrenzter Besucherzahl. Inwieweit das auf Lanzarote der Fall sein wird, ist abzuwarten.

Hotels und Ferienwohnungen: Dürfen theoretisch und unter Auflagen wieder Gäste aufnehmen. Gemeinsam genutzte Innenräume müssen geschlossen bleiben. Da die Inseln aber weiter abgeschottet bleiben, werden wohl kaum Hotels öffnen. Es darf auch wieder zu Zweitwohnsitzen gefahren, aber nicht dort übernachtet werden.

Kirchen, Gottesdienste und Messen:
Wieder geöffnet/erlaubt. Die Besucherzahl der Gotteshäuser wird allerdings auf ein Drittel beschränkt. Auch Trauerfeiern dürfen wieder abgehalten werden, aber nur bis maximal 10 Personen in Innenräumen und 15 Personen draußen.

ITV (TÜV)-Prüfungen werden gegen Voranmeldung wieder stattfinden.

*) Wer bestimmt, welche Stände aufgebaut werden dürfen, und wie werden die Marktbesucher gezählt?