Phase 2: Das ist ab 25.5. erlaubt

Dieser Beitrag wurde am 21.5. erstellt und wird ggfs. aktualisiert:

Bewegungsfreiheit & Sport

Die bisherigen Zeitfenster werden aufgehoben mit Ausnahme der Zeitfenster für Senioren Ü70: Die Ausgangszeiten zwischen 10 und 12 Uhr sowie zwischen 19 und 20 Uhr sind weiterhin ausschließlich für diesen Personenkreis reserviert.

Sport ist jederzeit erlaubt – mit Ausnahme der genannten „Senioren-Zeiträume“. Darüber hinaus dürfen sportliche Aktivitäten auch in anderen Gemeinden ausgeübt werden. Es darf mit dem Auto bis zum Start-/Endpunkt gefahren werden.

Strand und Meer dürfen zum Baden und Sonnenbaden und auch für sportliche Aktivitäten genossen werden unter Einhaltung des Sicherheitsabstands (ansonsten gilt Maskenpflicht). Es darf nun auch mit dem Auto bis dorthin gefahren werden. Alle persönlichen Sachen sollten auf den Strandtüchern/-matten abgelegt werden. Spezifische Regelungen wie Öffnungszeiten, die Öffnung der Sanitärbereiche und das Aufstellen von Sonnenliegen werden von den Gemeinden geregelt und können von Strand zu Strand variieren. Einige Gemeinden ziehen in Erwägung, für die Strandnutzung o.g. „Seniorenzeiten“ einzuführen. Eine App ist in Arbeit, die dazu dienen soll, die strandspezifischen Reglements abrufen zu können.

Hallen- und Freibäder sowie Fitnesscenter dürfen für 30% der maximal zugelassenen Besucherzahl und unter Einhaltung strenger Auflagen wieder öffnen.

Aktivtourismus, naturkundliche Touren: In Gruppen bis zu 20 Personen, nach Möglichkeit mit Voranmeldung.

Profisport: Ist unter hohen Auflagen wieder möglich.

Zusammenkünfte mehrerer Personen

Treffen mit Personen, die nicht im selben Haushalt leben: Bis zu 15 Personen gestattet. Hygienevorschriften und Sicherheitsabstände sollten eingehalten werden.

Tagungen: Bis maximal 50 Teilnehmer unter Einhaltung der Sicherheitsabstände erlaubt.

Hochzeitsfeiern: 50% des Platzangebots dürfen genutzt werden mit einem Limit von 50 Personen in Innenräumen und 100 Personen im Freien.

Trauerfeiern/Beerdigungen: Maximal 15 Personen in Innenräumen und 25 Personen im Freien.

Besuch in Alten- und Pflegeheimen: Wird regional/lokal geregelt und sollte sich auf das Notwendigste beschränken. Anmeldung des Besuchs erforderlich.

Einzelhandel, Einkaufszentren & Märkte

Im Einzelhandel dürfen nun auch größere Geschäfte sowie Einkaufszentren unter Einhaltung strenger Hygiene-Vorschriften öffnen. Erlaubt sind nur 40 Prozent der sonst zulässigen Kundenzahl in den Geschäftsräumen. In Gemeinschaftsbereichen der Einkaufszentren nur 30 Prozent. Kunden über 65 J. müssen zu bestimmten Zeiten bevorzugt bedient werden. Spielecken und Ruhebereiche bleiben geschlossen.

Auf Märkten im Freien dürfen nur ein Drittel der sonst zugelassenen Stände aufgebaut werden.

Reisen & Inselhopping

Für Reisen zwischen spanischen Provinzen sowie zwischen Kanareninseln, selbst wenn sie zur selben Provinz gehören, gelten die bisherigen Auflagen. D.h. sie sind – ebenso wie Anreisen aus dem Ausland – nach wie vor nur aus beruflichen und anderen wichtigen Gründen gestattet. Das gilt auch für Zweitwohnungsbesitzer (… und auch für Mallorca). Bei Reisen auf die Kanaren muss eine rechtskräftige Begründung mitgeführt werden.

Gastronomie, Hotels, Ferienanlagen und -apartments

In der Gastronomie darf nun auch in Innenräumen Platz genommen werden, mit Beschränkung auf 40% der sonst zulässigen Gästezahl (wird laut heutigen Meldungen evtl. auf 50% angehoben). Tische müssen zwei Meter voneinander getrennt stehen. Buffetbetrieb ist nicht erlaubt.
Im Außenbereich dürfen weiterhin nur 50% der sonst zulässigen Gästezahl bewirtet werden. Es dürfen maximal 10 Personen an einem Tisch Platz nehmen.

In Hotels, Ferienanlagen und -apartments dürfen nun auch Gemeinschaftszonen unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen genutzt werden.

Freizeit und Kultur

Bibliotheken: Besuch ist unter Auflagen gestattet.

Kinos, Theater sowie andere Kulturveranstaltungen dürfen ihren Betrieb wieder aufnehmen, wobei die Besucherzahl limitiert ist und Tickets vorab reserviert werden müssen. Museen dürfen ebenfalls für begrenzte Besucherzahlen wieder öffnen.

Bei Kulturveranstaltungen im Freien wird das Limit auf 400 erhöht, die Zuschauer müssen aber sitzen und den Sicherheitsabstand einhalten.

Angeschlossene Gastronomie und Läden dürfen unter Auflagen öffnen.

Discotheken & Nachtclubs

Bleiben geschlossen.