Pflicht zum Führerscheinumtausch – aktualisierte Infos auch zum Umtauschprozedere
Durch eine EU-Richtline von 2013, die nach zweijähriger Übergangsfrist am 19. Januar 2015 in Kraft tritt, gelten für EU-Residenten die nationalen Führerscheinbestimmungen des Landes, in dem sie Wohnsitz und Lebensmittelpunkt haben. Für uns „Resis“ also die spanischen. Besitzer spanischer Führerscheine müssen ihr „carné“ seit jeher regelmäßig erneuern – und diese Pflicht gilt nun auch für…