EU-Erbrechtsverordnung tritt in rund einem Jahr in Kraft
Ist zwar noch eine Weile hin, aber die Zeit vergeht bei mir – zumindest gefühlt – viel schneller, je älter ich werde. Am 17. August 2015 läuft die dreijährige Übergangsfrist ab; danach richtet sich das anzuwendende Erbrecht in Deutschland und Spanien (sowie in den anderen EU-Ländern mit Ausnahme von Irland, Großbritannien und Dänemark) nach der…