Im Rahmen des „Convenio especial para la prestación de asistencia sanitaria“ gibt es seit kurzem für nichterwerbstätige Ausländer die Möglichkeit einer freiwilligen Krankenversicherung im spanischen staatlichen Gesundheitssystem.
Die Voraussetzungen hierfür sind:
- Seit mindestens einem Jahr den Lebensmittelpunkt in Spanien zu haben,
- einen bei einer Gemeinde registrierten Wohnsitz („empadronamiento“) nachweisen zu können,
- keine sonstige Zugangsmöglichkeit zum staatlichen spanischen Gesundheitssystem zu haben (z.B. im Rahmen bilateraler Abkommen).
Die zu zahlenden Beiträge belaufen sich auf 60,- pro Monat bei unter 65-Jährigen und auf 157,- pro Monat bei Personen ab 65. Die Selbstbeteiligung für Medikamente beträgt bei dieser Versicherung allerdings 100%.
Wo und mit welchen Unterlagen der Antrag zu stellen ist, steht im folgenden Link unter dem Register „Tramitación“.
Gobierno de Canarias – Prestación de asistencia sanitaria mediante Convenio Especial