Das Verwaltungsgericht Nr. 3 von Las Palmas hat in einem Urteil vom 15. Oktober eine Resolution der Inselregierung von Lanzarote gekippt, durch die Eigentümern von touristisch vermieteten Villen die Aushändigung von Inspektionsbuch und Beschwerdeblättern verweigert wurde. Diese Unterlagen sind in Spanien Voraussetzung für die Ausübung jeder Art gewerblicher Tätigkeit.
Die Resolution wurde damit begründet, dass die behördliche Erlaubnis nicht erteilt werden konnte wegen des seinerzeit bestehenden Moratoriums, und weil sich die Villen im Gebiet „Castillo del Águila“ befinden, das laut Bebauungsplan von Playa Blanca keine touristische Nutzung vorsieht. Das Moratorium war ein temporäres Baustopp-Dekret zur Limitierung der Zahl der touristischen Betten.
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