So manches Haus in El Golfo steht auf öffentlichem Grund und Boden
Die zum Umweltamt gehörende Küstenbehörde “Dirección General de Costas“, schlicht “Costas“ genannt, macht sich mal wieder unbeliebt. Zumindest bei allen Hauseigentümern in El Golfo, deren Haus auf einem 1.070 m langen und 200 m (in Quelle 2 ist von 150 m die Rede) breiten Küstenstreifen steht. Betroffen sind immerhin rund 70 Häuser. Costas hat diesen Eigentümern nun mitgeteilt, dass das in 1993 begonnene Verfahren zur Festlegung der (Grundstücks-)Grenzen beendet und dieser Küstenstreifen öffentlicher Grund und Boden sei, und dass deren Häuser folglich nicht auf Privatgrund stehen würden.
Den Bescheid bekamen nicht nur jene Betroffene zugeschickt, deren Häuser illegal errichtet wurden, sondern sämtliche Eigentümer. Nun sind die Menschen in Aufruhr, denn sie haben Angst vor Enteignung und – schlimmstenfalls – vor Abriss. Bei einigen der Häuser handelt es sich um Restaurants und damit auch um die Existenzgrundlage für die Familien. Nun möchten sich die Eigentümer wehren und einen Anwalt einschalten, um innerhalb der gesetzlichen Frist Rechtsmittel einzulegen. Eine erste Informationsveranstaltung findet kommendes Wochenende statt. Zahlreiche der betroffenen Häuser wurden vor mehr als 3 Jahrzehnten errichtet.
Diverse Eigentümer von Häusern in Tenesar im Municipio de Tinajo stehen vor demselben Problem, da auch sie einen entsprechenden Bescheid bekommen haben.
Auch auf politischer Ebene wird das Thema nun heftig diskutiert. Es bleibt abzuwarten, welche Parteien sich nun zu Wahlkampfzeiten für die Interessen der Eigentümer stark machen werden. Die PIL hat sich bereits zu Wort gemeldet.