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Die ersten Punktabzüge bei Führerscheinbesitzern

Seit dem 1.7.2006 ist in Spanien der neue Führerschein nach Punkten in Kraft, und vergangenes Wochenende (also am 1. und 2.7.) sind auf Lanzarote insgesamt 33 Punke abgezogen worden – bei 8 Fahrern.

Mit Interesse habe ich das Faltblättchen zum neuen Führerschein durchgelesen, das in unserem Postkasten lag:

Wer den Führerschein seit mindestens 3 Jahren besitzt, bekommt 12 Punkte gutgeschrieben, ansonsten 8. Es gibt aber auch noch Pluspunkte für besonders artige Verkehrsteilnehmer: nämlich 2 Stück, falls es innerhalb von 3 Jahren zu keinem Punkteabzug kam und einen weiteren, falls es weitere 3 Jahre zu keinem Abzug kam. 15 ist die Obergrenze.

Je nach Verkehrsvergehen werden dann Punkte in Abzug gebracht. Hier einige Beispiele:

2 Punkte: Fürs Überholen in Kurven oder Fehlverhalten an anderen, gefährlichen Stellen; fürs Halten oder Parken an Haltestellen für den öffentlichen Nahverkehr; fürs Mitnehmen von Kindern bis zu 12 Jahren auf Motorrädern (wobei es hier Ausnahmen gibt);

3 Punkte: Fürs Fahren, ohne angeschnallt zu sein; fürs Wenden an Stellen, an denen es ausdrücklich verboten ist, fürs Telefonieren per Handy am Steuer.

4 Punkte: Fürs Fahren auf Autobahnen oder Schnellstraßen mit Verkehrsmitteln, die hierfür nicht zugelassen sind; fürs Fahren eines Fahrzeugs, ohne den dafür erforderlichen Führerschein zu besitzen, fürs Ignorieren der Anweisungen der Verkehrspolizei.

6 Punkte: für einen Alkoholgehalt von mehr als 0,50 mg/l im Blut,

Seinen aktuellen Punktestand kann jeder unter www.dgt.es in Erfahrung bringen.

Sind alle Punkte verbraucht, wird der Führerschein entzogen. „Normale“ Verkehrsteilnehmer dürfen sich danach 6 Monate nicht ans Lenkrad setzen, professionelle Fahrer müssen sich nur 3 Monate gedulden. Und bevor dann wieder – und zwar mit einem Kontostand von 8 Punkten – weitergefahren werden darf, muss ein Sensibilisierungskurs absolviert worden sein. Der dauert 12 Stunden und kostet 170 Euros. Bei denjenigen, die alle 12 Punkte auf einen Schlag los geworden sind, dauert der Kurs 24 Stunden, kostet 320 Euros und es muss zudem eine Prüfung abgelegt und bestanden werden.

Solange unsereiner mit einem Führerschein aus einem anderen EU-Land herumfährt (eine „Umtauschpflicht“ gibt es ja noch nicht), können uns auch keine Punkte abgezogen werden, las ich. Wie praktisch! Allerdings gelten alle anderen Strafen (z.B. Geldstrafen, vollständiger Führerscheinentzug – also bei Vergehen, die 12 Punkte auf einen Schlag kosten) auch für uns.

Geplant ist zwar schon eine EU-Länder übergreifende Verkehrssünderdatei; die wird es aber so schnell nicht geben.