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EU-Erbrechtsverordnung tritt in rund einem Jahr in Kraft

Ist zwar noch eine Weile hin, aber die Zeit vergeht bei mir – zumindest gefühlt – viel schneller, je älter ich werde.

Am 17. August 2015 läuft die dreijährige Übergangsfrist ab; danach richtet sich das anzuwendende Erbrecht in Deutschland und Spanien (sowie in den anderen EU-Ländern mit Ausnahme von Irland, Großbritannien und Dänemark) nach der EU-Erbrechtsverordnung bzw. der EU-Verordnung Nr. 650/2012. Mit der Verordnung wird auch ein Europäisches Nachlasszeugnis eingeführt, eine Art EU-Erbschein.

Nach der EU-Erbrechtsverordnung findet nur noch das Erbrecht eines Landes Anwendung, selbst wenn der Erblasser Wohnsitze in zwei oder mehreren EU-Ländern hatte. Dann ist es nicht mehr wie bislang möglich, mehrere Erbrechte anzuwenden.

Darüber hinaus spielt bei der Frage nach dem anzuwendenden Erbrecht nicht mehr die Staatsangehörigkeit des Verstorbenen eine Rolle, sondern sein „gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt des Todes“.

Nun ja, wie und von wem auch immer dies ausgelegt wird..

Zu beachten ist auch, dass der gesamte Nachlass vom Erbrecht betroffen ist, ganz unabhängig davon, wo sich die Nachlassgegenstände befinden.

Liegt kein Testament vor, wird bei Deutschen, die in Spanien leben, also automatisch spanisches Erbrecht angewandt, das sich deutlich vom deutschen Erbrecht unterscheidet.

Der Erblasser kann allerdings per Testament festlegen, ob das Erbrecht des Landes, in dem er „seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat“, oder vom Land, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, zur Anwendung kommt.

Bereits bestehende Testamente müssten ggfs. geändert werden, oder zumindest einer Prüfung unterzogen werden. Besonderes Augenmerk ist auf „Berliner Testamente“ zu richten, da es im spanischen Erbrecht verboten ist, Ehegatten zunächst als Alleinerben einzusetzen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass z.B. Erbverträge und gemeinschaftliche Testamente nach spanischem Recht unwirksam sind.

Das Erbschaftssteuerrecht ist von der neuen EU-Erbrechtsverordnung nicht direkt betroffen.