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Aktuelles Urteil: Keine behördliche Erlaubnis für Privatvermietung erforderlich

Das Verwaltungsgericht Nr. 3 von Las Palmas hat in einem Urteil vom 15. Oktober eine Resolution der Inselregierung von Lanzarote gekippt, durch die Eigentümern von touristisch vermieteten Villen die Aushändigung von Inspektionsbuch und Beschwerdeblättern verweigert wurde. Diese Unterlagen sind in Spanien Voraussetzung für die Ausübung jeder Art gewerblicher Tätigkeit.

Die Resolution wurde damit begründet, dass die behördliche Erlaubnis nicht erteilt werden konnte wegen des seinerzeit bestehenden Moratoriums, und weil sich die Villen im Gebiet „Castillo del Águila“ befinden, das laut Bebauungsplan von Playa Blanca keine touristische Nutzung vorsieht. Das Moratorium war ein temporäres Baustopp-Dekret zur Limitierung der Zahl der touristischen Betten.

Das Verwaltungsgericht begründete das aktuelle Urteil damit, dass überhaupt keine behördliche Genehmigung erforderlich gewesen sei und verwies dabei auf das spanische Gesetz 17/2009 über den freien Zugang zu Dienstleistungstätigkeiten und ihrer Ausübung, das am 23.11.2009 in Kraft getreten ist im Rahmen einer Umsetzung der Europäischen Richtlinie 2006/123/EG – kurz Bolkestein-Richtlinie genannt.

Offenbar hat dieses Gesetz Vorrang vor dem kanarischen Tourismusgesetz. Seit Fassung von 2009 steht dort zwar, dass die Errichtung, Erweiterung, Wiederinbetriebnahme und Umgestaltung touristischer Beherbergungsbetriebe erlaubnisfrei ist, im Detail steht dort allerdings auch, dass diese Erlaubnis sehr wohl einzuholen ist, wenn das Angebot touristischer Betten durch Gesetz oder Rechtsverordnung Beschränkungen unterworfen ist. Und grundsätzlich verbietet das Tourismusgesetz eine touristische Vermietung u.a., wenn sich das Vermietobjekt in einem Gebiet befindet, in dem touristische Vermietung gar nicht erlaubt ist (Ausnahmen bilden die wenigen Häuser, die als „casas rurales“ anerkannt wurden), oder wenn Umweltschutzgründe Vorrang haben.

Zur Zeit laufen 14 ähnliche Gerichtsverfahren, in denen es um die Vermietung von insgesamt 120 Unterkünften geht.