14 Tage Quarantäne für Reisende aus dem Ausland

Ab 15. Mai – und zunächst für die Dauer des Alarmzustands in Spanien – gilt: Wer aus dem Ausland nach Spanien einreist, muss nach seiner Ankunft 14 Tage lang in Quarantäne verweilen. Die Wohnung darf allerdings für den Einkauf von Nahrungsmitteln und pharmazeutischen Artikeln sowie in dringenden Fällen und Notsituationen verlassen werden. Das Tragen von Gesichtsmasken ist dabei obligatorisch. Auch gelten Kontakteinschränkungen zu Mitbewohnern sowie erhöhte Hygienemaßnahmen, die ggfs. von Gesundheitsbehörden überprüft werden können.

Generell müssen sich Personen in Quarantäne begeben, die unter Covid-19-typischen Symptomen wie Fieber, Husten, Atemnot oder allgemeinem Unwohlsein leiden und die Gesundheitsbehörden kontaktieren.

Grenzgänger, Transporteure, Beschäftigte des Gesundheitswesens sowie Diplomaten sind im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit davon ausgenommen.

Reisebüros, Reiseveranstalter und Transportunternehmen müssen die Reisenden bereits beim Kauf von Tickets für Reisen nach Spanien über diese Bestimmungen informieren.

Im Falle von Flug- (und ggfs. Schiffsreisen) müssen die Fluggesellschaften/Carrier den Passagieren eine auszufüllende Aussteigekarte für Reisende (Passenger Locator Card) zur Verfügung stellen, die der Reisende bei der Ankunft in Spanien mit sich führen muss.

Exemplarisch haben wir

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