Einschränkungen bei Alarmstufe 3

Es besteht bis zum 10.2.22 generelle Maskenpflicht draußen. Ausnahme: Beim Sport, in der Natur/auf Wanderwegen und beim Strandspaziergang.

Auswahl der aktuellen Regelungen:

Vorweg: Die touristischen Attraktionen bleiben geöffnet.

  • Die 3G-Regel gilt seit dem 4.2. nicht mehr! Zur Zeit wird gerichtlich geprüft, ob eine freiwillige 3G-Regelung zur Anwendung kommen kann. Befristete 3G-Regel: Für Veranstalter, Gastronomen sowie alle Bereiche, in denen die Besucherzahl oder die Öffnungszeiten reduziert werden müssen, gilt bei Alarmstufe 3 sowie 4 nun obligatorisch die 3G-Regel (für Personen > 12 Jahre + 3 Monate). Die Regelung endet am 24.2.22.
  • Treffen bis max 6 Personen aus verschiedenen Haushalten sowohl im privaten als auch im öffentlichen Raum;
  • Gastronomie/Restaurants: Es dürfen maximal 6 Personen aus verschiedenen Haushalten an einem Tisch Platz nehmen. 75% der Terrassenplätze und 40% der Innenplätze dürfen besetzt werden, sofern der Sicherheitsabstand eingehalten werden kann. Die gastronomischen Betriebe müssen vor 2:00 Uhr schließen. Buffets/Selbstbedienung sind unter Einhaltung strenger Hygieneauflagen erlaubt. Es gilt auch draußen Tanz- und Rauchverbot;
  • Shopping-Center: 33% der maximal zugelassenen Kapazität,
  • Märkte: maximal 50% der zugelassenen Kapazität,
  • Strände: maximal 50% der maximal zulässigen Personenzahl, maximal Sechsergruppen. Ab 22 h sind Strände gesperrt.
  • Sport unter professioneller Anleitung ist sowohl in Innen- als auch in Außenbereichen unter Auflagen erlaubt (Näheres bitte dort nachfragen);
  • Ausflüge:
    Maximal 20 Personen (in Gruppen á max 6 Personen), Bootsausflüge: maximal 50% der maximal zulässigen Personenzahl im Freien, 33% der max. zugelassenen Personenzahl in geschlossenen Bereichen. 6er-Gruppen, Essen und Trinken an Bord nur im Sitzen und im Freien.