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Europawahl – viel Post und was nun?

Wir haben in der letzten Zeit viel Post bekommen: Die Wahlkarten trudelten ein, und diverse Parteien schickten Wahlwerbung zu. Aber nicht nur Werbung, sondern mit selber Post auch einen Wahlschein und einen Wahlumschlag.

Wer Post der Partei seines Vertrauens erhalten hat, kann bereits bequem zu Hause den Wahlzettel in den Umschlag stecken und am Wahltag in die Urne verfrachten, ohne in die Wahlkabine gehen zu müssen. Denn Kreuzchen werden in Spanien nicht gemacht.

Wer ohne die vorbereiteten Wahlunterlagen ins Wahllokal geht, kann sich dort natürlich auch bedienen und alles vor Ort erledigen. Etwas irritierend ist das schon, denn in Spanien stehen mehr als zwei Dutzend Parteien zu Wahl, und deshalb liegen immer ziemlich viele Stapel Wahlzettel auf den Tischen im Wahllokal; und eben auch in den Wahlkabinen.

Ich habe allerdings noch mehr Post erhalten, und zwar frei Haus geliefert von der Lokalpolizei, denn das Los des Wahlhelfers („miembro de la mesa electoral“) hat mich getroffen. Die Polizei drückte mir – gegen Empfangsquittung – einen offiziellen, vom Wahlausschuss („Junta Electoral“) abgestempelten Zettel und ein Büchlein in die Hand: „Manual para los Miembros de las Mesas Electorales“. Also eine genau Anleitung, was am Wahltag und zu welcher Uhrzeit an den Wahltischen zu tun ist.

In dem Büchleich steht auch, dass in den Rathäusern in einer öffentlichen Ziehung die Wahlhelfer gewählt werden (Voraussetzungen: Maximalalter unter 70 sowie des Lesens und Schreibens mächtig).

Jeder Wahltisch wird von 3 Personen besetzt, einem Vorsitzenden (m/w) und zwei Wahlhelfern. Die Wahlhelfer müssen wiederum mit beiden Ersatzwahlhelfern erscheinen.

Wer seiner Pflicht als Wahlhelfer nicht nachkommen kann oder Briefwahl machen möchte, muss ins Gerichtsgebäude in Arrecife an der Rambla Medular. Dort befindet sich die „Junta Electoral“ von Lanzarote, und zwar im 2. OG, also 3. planta ganz am Ende des Gebäudetrakts. Der Antrag für eine Briefwahl hätte allerdings vor dem 16.5. erledigt werden müssen.

Dem Antrag für eine Streichung aus der Wahlhelferliste müssen alle Dokumente beigefügt werden, die für eine Entschuldigung zweckdienlich sind. So einfach kann man sich da nicht aus dem Staub machen; und das auch gut so in einer Demokratie.

Wichtig: Wer keine Wahlkarte erhalten hat aber gerne wählen möchte, sollte unbedingt beim Rathaus anrufen um sicherzustellen, dass der eigene Name auf der Wählerliste ist, denn die Wählerlisten sind nicht immer vollständig. Befindet sich der Name bereits auf der Wählerliste und man hat einfach nur keine Karte erhalten (etwa, weil die Post mal wieder in einem falschen Briefkasten gelandet ist), kann auch ohne Wahlkarte wählen unter Vorlage des Personalausweises. Wer allerdings nicht auf der Wählerliste gelistet ist, muss sich dort eintragen lassen. Das geht in unserem Rathaus telefonisch.