Fahren ohne Fahrerlaubnis gilt ab heute als Straftat
Bislang galt es lediglich als Ordnungswidrigkeit, ein Kraftfahrzeug ohne behördliche Genehmigung auf öffentlichen spanischen Straßen fort zu bewegen, und das ‘leichte Vergehen’ kostete nur ein geringes Bußgeld.
Im Rahmen der Reform des spanischen Strafgesetzbuchs “Código Penal“ gilt ab heute das Fahren ohne Fahrerlaubnis als Delikt und wird geahndet mit 3 – 6 Monaten Gefängnis oder einer in 12 bis 24 Monatssätzen bemessenen Geldstrafe in Verbindung mit 31 bis 90 Tagen gemeinnütziger Arbeit.
Die rund 25.000 Fahrer, die 2007 in Spanien beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt wurden, sind im Rahmen einer Aufklärungskampagne schriftlich auf diese Gesetzesänderung hingewiesen worden.