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Spanien hat rückwirkend eine Steuer auf Erspartes eingeführt

Der klamme spanische Staat hat eine neue, vermeintliche Einnahmequelle aufgetan: Rückwirkend ab 1. Januar 2014 sollen Bankguthaben mit 0,03% besteuert werden. Offiziell läuft die Einführung dieser neuen Steuer unter dem Namen „Steuerharmonisierung“.

Details sind u.a. hier nachzulesen.

Ob es laut spanischer Verfassung erlaubt ist, durch eine gesetzliche Änderung rückwirkend ins Portemonnaie der Bürger zu greifen, weiß ich nicht, dazu kenne ich mich zu wenig aus.

Derartige Zugriffe auf die Vergangenheit schwächen allerdings das eh schon sehr geringe Vertrauen der spanischen (Wahl-)Bürger in die Zuverlässigkeit des Staats und in die Stabilität des geltenden Rechts.

Darüber hinaus ist zu erwarten, dass sich der Trend insbesondere der Jahre 2011 bis 2013 fortsetzt, Abermilliarden aus Spanien ins Ausland abfließen zu lassen; alleine im Juli 2012 waren es 74,2 Milliarden Euro.

Auch die damalige Order des spanischen Staats, bis zum 30. April 2013 per Formular „modelo 720“ das Auslandsvermögen ab 50.000 Euro einschließlich Lebensversicherungen und Immobilien zu melden, ist bei der Zielgruppe auf ziemlich taube Ohren gestoßen, trotz Androhung drakonischer Strafen. Seinerzeit haben 130.000 Personen ein Auslandsvermögen von insgesamt 87,7 Milliarden gemeldet; und zwar nicht etwa nur auf Mallorca, sondern in ganz Spanien.

Schätzungen zufolge waren das gerade mal 5% aller Steuer­pflichtigen, von denen man ausging, dass sie erklärungspflichtige Güter und Werte von mehr als 50.000 Euro im Ausland besitzen.