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Beihilfe für Bedürftige aufgestockt

Das kanarische Parlament hat heute ohne Gegenstimme ein Gesetz verabschiedet, das vorsieht, die staatliche finanzielle Beihilfe für sozial Schwache um 35% aufzustocken.

Rund 15.000 Einwohner der Kanaren müssen ihren Lebensunterhalt von den sehr mageren staatlichen Basiszuwendungen (Aebas – Ayudas Económicas Básicas) bestreiten. Durch den beschlossenen Aufstockungsbetrag soll die Basiszuwendung – je nach „Fall“ – auf 450 bis 600 Euro erhöht werden. Die finanzielle Aufstockung erhalten jedoch nur jene Personen, die an Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsprozess teilnehmen und seit mindestens 3 Jahren auf den Kanaren leben. Die Teilnahme an Maßnahmen zur beruflichen Integration stehen jedoch auch jenen offen, die seit weniger als 3 Jahren hier leben.

In der Debatte zur Verabschiedung dieses kanarischen Sondergesetzes war insbesondere die geforderte Mindestaufenthaltsdauer von 3 Jahren umstritten.