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Bundestagswahl 2017

Alle vier Jahre überlegen wir Auslandsteutonen uns, ob wir bzw. wer von uns überhaupt wahlberechtigt sind/ist, und was zu unternehmen ist, um an der Bundestagswahl teilzunehmen. Infos darüber gibt es im „Merkblatt zu dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und zu der Versicherung an Eides statt für im Ausland lebende Deutsche“. Das klingt genauso kompliziert wie „Endlagersuchgesetz“ für den Atommüll, ist aber glücklicherweise kein ähnlich unlösbares Unterfangen, sondern lediglich etwas umständlich:

Details dazu gibt der Bundeswahlleiter unter diesem Link bekannt.