|

Bundestagswahl – wieso einfach, wenn es…

kompliziert auch geht:

Bald dürfen Auslandsdeutsche wieder wählen. Aber nicht alle! Da wurde sich mal wieder etwas Kompliziertes ausgedacht, was so manche von uns auf die Palme bringen wird, da sie um ein Grundrecht gebracht werden:

Wer ist wahlberechtigt?

Gemäß § 12 Absatz 2 Satz 1 Bundeswahlgesetz sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen (Vollendung des 18. Lebensjahres am Wahltag und Fehlen eines Wahlrechtsausschlusses nach § 13 Bundeswahlgesetz) auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes wahlberechtigt, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sieentweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres (das heißt vom Tage ihres 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt oderwenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.Wer hat persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen erworben und ist von ihnen betroffen?

Weiter geht’s hier:

… mit Möglichkeit, den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag downzuloaden …

Speziell auf den Kanaren leben zahlreiche Ausländer seit mehr als 25 Jahren, die in ihrer Heimat nach wie vor Steuern zahlen, Familienmitglieder unterstützen, enge Verwandtschaft haben sowie aus zig weiteren Gründen gerne ihr Wahlrecht ausüben möchten – zumal wir ‚EU-Auslandsdeutschen‘ vor Ort nur auf kommunaler Ebene wählen dürfen.