Deutsche Auslandsrentner in der Steuerfalle
Hier ist ein Artikel aus der „Welt“ zum Thema
Und hier unsere Zusammenfassung, ergänzt um Infos für deutsche Rentner in Spanien:
Seit 2006 steigt der steuerpflichtige Anteil der Renten um jährlich 2%. Wer in D-Land lebt, hat automatisch einen Grundfreibetrag, so dass die Steuerlast der meisten Rentner (weiterhin) relativ gering ist.
Wer dagegen im Ausland lebt, hat diesen Grundfreibetrag nicht (mehr) automatisch, sondern nur, wenn ein Nachweis erbracht wird, dass mindestens 90% seines Gesamteinkommens („Welteinkommen“) in Deutschland anfallen.
Deshalb ist es in vielen Fällen ratsam, beim für Auslandsrentner zuständigen deutschen Finanzamt (Neubrandenburg) die unbeschränkte Steuerpflicht zu beantragen.
Hierfür ist es erforderlich, das vom spanischen Finanzamt (Hacienda) unterzeichnete Formular „EU/EWR“ (Certificado UE/EEE) dem zuständigen deutschen Finanzamt vorzulegen. Aus dieser Bescheinigung geht hervor, wie viel (..bzw. wenig, bzw. dass gar keine) Einkünfte im jeweiligen Veranlagungsjahr in Spanien erzielt wurden.