Eingeschränkte Freizügigikeit für alle EU-Bürger
EU-Bürger (und Gleichgestellte) und deren Familienangehörige/ Begleitpersonen, die sich in Spanien länger als 3 Monate aufhalten möchten, dürfen dies nur noch unter der Voraussetzung, dass sie nachweisen,
dass sie
- in Spanien in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder als Selbständige ihre Brötchen zu verdienen,
- über ausreichende Mittel verfügen, so dass sie dem spanischen Staat / dem Sozialversicherungssystem nicht auf der Tasche liegen werden, oder
- zu Ausbildungs- oder Studienzwecken hier sind und nachweisen können, dass sie umfänglich krankenversichert sind.
Details gibt es hier auf Seite 32:
im öffentlichen Anzeiger „Boletín Oficial“ (Achtung: Pdf-Datei)