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Eingeschränkte Freizügigikeit für alle EU-Bürger

EU-Bürger (und Gleichgestellte) und deren Familienangehörige/ Begleitpersonen, die sich in Spanien länger als 3 Monate aufhalten möchten, dürfen dies nur noch unter der Voraussetzung, dass sie nachweisen,

dass sie

  • in Spanien in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder als Selbständige ihre Brötchen zu verdienen,
  • über ausreichende Mittel verfügen, so dass sie dem spanischen Staat / dem Sozialversicherungssystem nicht auf der Tasche liegen werden, oder
  • zu Ausbildungs- oder Studienzwecken hier sind und nachweisen können, dass sie umfänglich krankenversichert sind.

Details gibt es hier auf Seite 32:
im öffentlichen Anzeiger „Boletín Oficial“ (Achtung: Pdf-Datei)