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El Golfo: Streit um Bebauung im Küstenbereich beigelegt

Der Nerven aufreibende Streit zwischen “Costas“ und den Hauseigentümern der Küstenzone von El Golfo bzw. dem Bürgermeisteramt von Yaiza ist beigelegt. Die vom Bürgermeisteramt vorgelegten Dokumente und Fotos haben belegt, dass die Küstenbebauung vor 1988 stattgefunden hat, noch bevor das Küstenschutzgesetz in Kraft getreten ist, und die Bebauung zu diesem Zeitpunkt bereits den Charakter eines Ortskerns besaß. Dadurch gilt nun eine nicht bebaubare Küstenschutzzone von nur 20 m und nicht von 100 m, wie es im Küstenschutzgesetz vorgeschrieben ist.

Zu Zwangsenteignungen oder -abrissen wird es nun doch nicht kommen.