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Elternpremiere

Ein 3jähriges Mädchen auf Gran Canaria, deren Mutter sich künstlich befruchten ließ, hat ‚Eltern bekommen‘: Die Mutter hat im vergangenen Dezember ihre Partnerin, mit der sie bereits 18 Jahre liiert ist, geheiratet. Dadurch hat die ‚angeheiratete Mutter‘ dieselben Adoptionsrechte erlangt wie im Falle ‚herkömmlicher‘ Ehepartner – und von der Adoptionsmöglichkeit Gebrauch gemacht. Ein Gericht hat die Rechtmäßigkeit der Elternschaft nun unter Berufung auf die neue Gesetzeslage bestätigt.