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Pflicht zum Führerscheinumtausch – aktualisierte Infos auch zum Umtauschprozedere

Durch eine EU-Richtline von 2013, die nach zweijähriger Übergangsfrist am 19. Januar 2015 in Kraft tritt, gelten für EU-Residenten die nationalen Führerscheinbestimmungen des Landes, in dem sie Wohnsitz und Lebensmittelpunkt haben. Für uns „Resis“ also die spanischen. Besitzer spanischer Führerscheine müssen ihr „carné“ seit jeher regelmäßig erneuern – und diese Pflicht gilt nun auch für uns Residenten. Früher oder später kommen wir um einen Umtausch in einen spanischen Führerschein nicht herum, denn es gilt nun auch, dass EU-Bürger neue Führerscheine nur noch von jenem EU-Land ausgestellt bekommen, in dem sie residieren.

Umtauschpflicht und -zeitpunkt nicht registrierter Führerscheine:

Abhängig ist der Umtauschzeitpunkt davon, ob wir mit rosa oder grauem „Lappen“, mit älterem Scheckkartenführerschein ohne befristete Gültigkeitsdauer, oder mit dem neuesten, ab 19.1.2013 ausgestellten, auf 15 Jahre befristeten Scheckkartenführerschein herum gondeln.

Diverse Quellen und amtliche Informationen stimmen in folgenden Punkten überein (Angaben ohne Gewähr):

  • Jene, die mit grauem „Lappen“ oder rosa Führerschein hergezogen sind, müssen ihn bis 19. Janaur 2015 in einen spanischen EU-Führerschein umtauschen, unabhängig davon, dass sie in Deutschland bis 2033 damit hätten fahren dürfen;
  • jene, die mit einem vor dem 19.1.13 ausgestellten Scheckkartenführerschein hergezogen sind, müssen ihren Führerschein entweder registrieren lassen oder umtauschen (hängt vom Tráfico-Büro bzw. vom Alter des FS ab; auf Lanzarote wird auf Umtausch gedrängt);
  • jene, die mit einem nach dem 19.1.13 ausgestellten und also auf 15 Jahre befristeten EU-Scheckkartenführerschein hergezogen sind, dürfen ihn bis zum Ablauf behalten und müssen ihn nicht registrieren lassen. Bei Verkehrsverstößen erfolgt jedoch eine Registrierung.

Wer neu nach Spanien umsiedelt und einen vor dem 19.1.13 ausgestellten Führerschein hat, hat zwei Jahre nach Wohnsitznahme Zeit, seinen Führerschein umtauschen bzw. registrieren zu lassen.

Fahrtauglichkeitstests und Führerscheinerneuerung:

Für alle gilt (auch für Besitzer von nach dem 19.1.13 ausgestellten Führerscheinen), dass die spanischen Fahrtauglichkeitstets in den entsprechenden Abständen absolviert werden müssen. D.h. bei der PKW- und Motorradführerscheinklasse bis zum 65. Lebensjahr alle 10 Jahre, und danach alle 5 Jahre – diese Intervalle gelten seit 2009 (bei LKW- und Bus-Führerscheinklassen alle 5 bzw. 3 Jahre). Wer einen registrierten oder spanischen Führerschein hat, wird schriftlich rechtzeitig an die Testtermine erinnert.

Besitzer spanischer Führerscheine erhalten bei Ablauf des Führerscheins und nach Absolvieren des Fahrtauglichkeitstests einen neuen Führerschein mit aktuellem Foto. Dieser muss seit 2010 nicht mehr bei Tráfico beantragt werden, sondern die Stelle, bei der die Fahrtauglichkeitsuntersuchung durchgeführt wird, schickt die Unterlagen und ein aktuelles Foto zur spanischen Münzanstalt (spanisches Pendant zur Bundesdruckerei), und die wiederum schickt den neuen Führerschein per Post an die Wohnadresse des Antragstellers. Bis zum Eintreffen des neuen Führerscheins bleiben die alten, abgelaufenen Führerscheine gültig, vorausgesetzt, der erforderliche Fahrtauglichkeitstest wurde erfolgreich absolviert.

Ein freiwilliger Umtausch des deutschen Führerscheins gegen den spanischen hat den Vorteil, dass dafür kein Gesundheitstest vorgeschrieben ist. Dieser muss dann erst nach der gesetzlich vorgeschriebenen Frist bestanden werden.

Führerscheinumtausch bereits registrierter Führerscheine

Unklarheit herrscht darüber, ob mit Termin des Fahrtauglichkeitstests bereits registrierte EU-Führerscheine in spanische umzutauschen sind bzw. automatisch umgetauscht werden, oder ob das Absolvieren des Fahrtauglichkeitstests einen Umtausch entbehrlich macht. Der spanische Automobilclub hat veröffentlicht, dass in diesem Fall kein Umtausch erfolgt bzw. erforderlich ist:

„Es decir, cada 10 ó cada 5 años -dependiendo de si se tiene más o menos de 65 años-, deben acudir a un centro de reconocimiento médico autorizado aportando una fotografía para renovar su carné, con la única particularidad de que conservarán en su poder el permiso de conducir original expedido en su país de origen.“

Dies wiederum steht im Widerspruch zu anderen Quellen. Es macht auch wenig Sinn bzw. ist nicht wirklich EU-konform, den alten Führerschein mit altem Foto behalten zu dürfen, während dies Besitzern spanischer Führerscheine nicht gestattet ist.

>> Spätestens beim nächsten Termin zum Fahrtauglichkeitstest wird sich zeigen, wie in diesen Fällen verfahren wird.


Umtauschprozedere („canje“):

1. Antrag stellen:

Termin bei Tráfico besorgen. Termine gibt’s nur noch nach vorheriger Vereinbarung, was online über die Website der Dirección General de Tráfico erledigt werden kann (funktioniert gut), oder telefonisch über die Sammel-Tel-Nr. 060 (ist umständlich).

Zum Termin im “Tráfico-Büro”, Ctra Mármoles, 5 in Arrecife vorzulegen sind:

  • Dieses ausgefüllte Formular / hier als pdf-Datei herunter laden,
    und zusätzlich auf dem Formular, wo noch Platz ist, die eigene Email-Adresse und Tel-Nr. notieren,
  • Original Führerschein,
  • Kopie Führerschein (Vorder- und Rückseite),
  • Kopie Personalausweis (Vorder- und Rückseite),
  • Kope des grünen Zettels bzw. der grünen Karte von der Nationalpolizei (vormals “Residencia”),
  • 2 Farbfotos 32 x 26 mm, frontal und ohne Brille und Kopfbedeckung fotografiert.

Im Tráfico-Büro muss – trotz vorheriger Terminvereinbarung – eine Wartenummer gezogen werden. Wenn die Wartenummer auf der Anzeige erscheint, zum Schalter gehen und alles abgeben. Kosten: Zur Zeit 27,40. Bezahlt werden kann nur noch bargeldlos, da die Kasse vor rund zwei Wochen endgültig geschlossen wurde.

Man erhält sodann eine Kopie des alten Führerscheins, an die der Zahlungsbeleg angeheftet wird. Dieses Konvolut gilt einerseits als Bestätigung, dass der Führerschein eingereicht wurde, und andererseits als Führerscheinersatz, bis der provisorische Führerschein parat ist.

2. Provisorischen Führerschein abholen

Theoretisch wird man von Tráfico per email oder telefonisch informiert, sobald der provisorische Führerschein abholbereit ist. Er wird erst dann ausgestellt, nachdem Tráfico grünes Licht vom Kraftfahrtbundesamt gegeben wurde, was in der Regel sehr flott geht. Dieser provisorische Führerschein ist ein A4-Ausdruck ohne Stempel und Unterschrift.

Wer auch nach ungefähr drei Wochen noch nichts gehört hat, dem sei geraten, bei Tráfico persönlich nachzufragen, denn es kann vorkommen – wie in meinem Fall -, dass vergessen wurde, den Vorgang weiter zu bearbeiten (Erfahrungsbericht).

3. Zustellung des spanischen Führerscheins abwarten

Sobald der provisorische Führerschein ausgestellt wurde, wird der Vorgang an die spanische Münzanstalt weitergeleitet, die in der Regel innerhalb von 20 Tagen den Führerschein direkt nach Hause schickt.

Achtung: Wer häufiger in der alten Heimat oder im Ausland mit dem Auto unterwegs ist, sollte den Zeitpunkt der Antragstellung gut planen, denn der provisorische Führerschein ist nur in Spanien gültig.