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Rund 6 Jahre Gefängnis für Veruntreuung bei Immobiliengeschäften

91.000 Euro hatte ein Käufer von 2 Immobilien, die noch gebaut werden sollten, als Anzahlung auf der Grundlage von Vorverträgen geleistet.

Nach Ablauf der Frist wurden dem Käufer weder die Immobilien im Wert von 129.000,- und 370.000 Euro übergeben, noch erhielt er seine Anzahlung zurück.

Die Staatsanwaltschaft hat nun neben der Rückgabe des Geldes eine Haftstrafe von 5 Jahren und 9 Monaten Gefängnis sowie eine Geldstrafe von 7.200,- gefordert.

Das Urteil soll kommenden Dienstag fallen.

–> Die Anzahlung erfolgte im Jahr 2002! Die Mühlen der Justiz mahlen in Spanien ganz besonders langsam.

Quelle