Kompetenzstreitigkeiten zwischen spanischer Zentralregierung und kanarischer Regierung in Sachen Testregelungen

Die konkurrierenden Dekrete/Bestimmungen zu Coronatests haben uns auf Trab gehalten. Das war los:

Seit dem 10.12.20 und vorerst bis zum 10.1.21 werden auf den Kanaren zur Einreise aus Risikogebieten – im Gegensatz zur nationalen Regelung – auch Antigentests akzeptiert. Dabei handelt es sich um einen kanarischen Sonderweg, der vorerst bis zum 10.01.2021 (Ende des Alarmzustands) gilt. Das Dekret wurde im kanarischen Amtsblatt am 9.12.20 publiziert.

Am 10.12. wurde ein nationales Dekret des Gesundheitsministeriums im spanischen Staatsanzeiger publiziert wonach Antigentests bei der Einreise nach Spanien nicht akzeptiert werden, sondern neben PCR- auch sogenannte TMA-Tests. Testergebnisse können wahlweise auf Englisch, Spanisch, Französisch oder Deutsch verfasst sein.

Am 11.12. wurde das Chaos perfekt, denn das Transportministerium hat im Staatsanzeiger ein Dekret publiziert, welches Fluggesellschaften (und Reedereien) mit Destination Spanien betrifft. Folgende Einschränkungen gelten dadurch: Es sind derzeit nur PCR-Tests zugelassen für Reisende aus Risikogebieten. Andere Testverfahren werden erst dann zugelassen, wenn es eine entsprechende Regelung der EU gibt. Das Testergebnis muss in englischer oder spanischer Sprache vorliegen.

Am 15.12. wurde das kanarische Dekret endgültig gestoppt von der spanischen Zentralregierung, die nun das Verfassungsgericht in dieser Angelegenheit angerufen hat. Dafür wurden neben PCR-Tests auch TMA-Tests erlaubt, und Kinder unter 6 J. benötigen keinen Test. Bereits am 18.12. hat das spanische Verfassungsgericht das kanarische Dekret ausgesetzt.

Die 3 Testregelungen im Vergleich:

Spanische Regelungen vom 10.12., 11.12. & 15.12. Kanarische Regelung seit 10.12.
Einreisende ab 6 Jahren aus Risikogebieten müssen einen anerkannten negativen PCR-Test oder TMA-Test vorweisen können.Einreisende, die in Beherbergungsbetrieben unterkommen, sollten einen anerkannten PCR- oder Antigentests vorweisen können. Akzeptiert werden Antigentests, deren Spezifität über 97% und Sensitivität über 80% liegt.
Das Testergebnis darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein.Identisch.
Bei Nichtvorlage des Tests werden Sanktionen verhängt (Bußgeld, Quarantäne).Der Test kann innerhalb von 72 Stunden nach Einreise nachgeholt werden. Mit Vorliegen des negativen Ergebnisses endet umgehend die ansonsten 14-tägige Pflicht zur Selbstisolation.
Das Testergebnis kann auf Spanisch, Englisch, Deutsch oder Französisch verfasst seinUnklar.
Das Testergebnis kann elektronisch oder in Papierform erfolgen und muss enthalten:
– Name des Reisenden,
– Nummer des Reisepasses oder Personalausweises,
– Datum und Uhrzeit der Testabnahme,
– Kontaktdaten des Labors,
– angewandtes Testverfahren.
Identisch.
Bei Antigentests muss zusätzlich die Spezifität und Sensitivität angegeben werden
Bereits seit dem 14.10. gilt, dass Einreisende > 6 J., die in touristischen Beherbergungsbetrieben unterkommen, beim Einchecken ein negatives Testergebnis vorlegen müssen. Details dazu s.o.