Los Cocoteros: Abriss eines Schwarzbaus
Die kanarische Behörde für Landschafts- und Naturschutz (Apmun) hatte den Abriss angeordnet; und gestern ist unter dem Schutz der Guardia Civil ein Bagger angerückt, um auf einem Grundstück zwei Lagerhäuser („almacenes“), ein Wasserreservoir und die Grundstücksmauern abzureißen. Der Bauschutt wurde per LKW abtransportiert.
Nach Auskunft des kanarischen Umweltministeriums wurde durch die Bebauung gegen mehrere Gesetze und Vorschriften verstoßen: Zum einen sei auf „suelo rústico“, d.h. auf nicht bebaubarem Land, gebaut worden, das darüber hinaus als landwirtschaftliches Nutzgebiet mit besonderen Auflagen ausgewiesen sei, und zum anderen befinde sich das Grundstück auf einem Gebiet, das unter das strenge Küstenschutzgesetz falle, das eine Bebauung ausschließt.
Der erfolgte Abriss ist die Konsequenz einer Anzeige („denuncia“) bei der Apmun im Jahre 1992. Das Verfahren hat die Instanzen bis zum Obersten Gerichtshof der Kanaren durchlaufen und wurde dort am 18.1.2002 zugunsten des Klägers entschieden. Die Abrisskosten habe der Beklagte zu tragen.
Mit gesenktem Haupt verfolgte Domingo Villalba, Eigentümer des Grundstücks und Inhaber einer Bäckerei in Guatiza, die Abrissarbeiten. Er fühle sich ungerecht behandelt, schließlich seien diverse andere Grundstücke, die sich innerhalb der Küstenzone befinden, ebenfalls bebaut und dort würde nichts abgerissen werden. Auf Schadenersatz wolle er klagen, da er im Besitz einer Bewohnbarkeitsbescheinigung (cedula de habitabilidad) für die “almacenes” sei.
Francisco Guzmán, Anwalt von Villalba, fügte hinzu, es habe kein entsprechender Abrissbescheid vorgelegen. Außerdem sei die Angelegenheit verjährt. Darüber hinaus seien die das Grundstück einfriedenden Mauern, die ebenfalls abgerissen wurden, seinerzeit durch Subventionen der kanarischen Regierung gesetzt worden und vom Urteil überhaupt nicht betroffen gewesen.