Oberster Kanarischer Gerichtshof kippt einige Einschränkungen

Seit heute ist der Alarmzustand in Spanien beendet und damit auch die Ausbremsung einiger Grundrechte.

Die kanarische Regierung hatte eine Fortsetzung einschränkender Maßnahmen beschlossen; d.h. u.a.

  • der nächtlichen Ausgangssperre,
  • der Abriegelung von Inseln ab Alarmstufe 3 sowie
  • einige Einschränkungen, die Gebetshäuser betreffen.

Am Nachmittag wurde bekannt gegeben, dass der Oberste Kanarische Gerichtshof keine Grundlagen mehr für die genannten Einschränkungen sieht und diese also ab sofort nicht mehr gelten.

Die Begrenzung der Personenzahlen im öffentlichen Raum und zu Hause, die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske sowie Regelungen wie die Abstands- und Hygieneregelungen, die keine Grundrechte einschränken, gelten weiterhin.

Die kanarische Regierung hat darauf hin bekannt gegeben, nun den Obersten Gerichtshof Spaniens entscheiden zu lassen. Morgen gibt es mehr Details.