Ab 11.5.21 gelten neue (Tempo-)Regeln auf spanischen Straßen
In geschlossenen Ortschaften gilt ein Tempolimit von:
- 50 km/h auf Straßen mit zwei oder mehr Fahrbahnen pro Richtung,
- 30 km/h auf Straßen mit nur einer Richtungsfahrbahn,
- 20 km/h auf Straßen ohne Bürgersteig bzw. ohne Bordsteinkante.
Überholen auf Landstraßen:
Während des Überholvorgangs darf die erlaubte Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten werden (zuvor + 20 km/h),
beim Überholen von Radfahrern muss man 20 km/h unter der erlaubten Höchstgeschwindigkeit bleiben. Es darf in diesem Fall nach wie vor eine durchgezogene Linie überfahren werden, sofern keine Gefahrensituation entsteht. Dabei sind 2 m Abstand zum Radfahrer einzuhalten.