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Ab 11.5.21 gelten neue (Tempo-)Regeln auf spanischen Straßen

In geschlossenen Ortschaften gilt ein Tempolimit von:

  • 50 km/h auf Straßen mit zwei oder mehr Fahrbahnen pro Richtung,
  • 30 km/h auf Straßen mit nur einer Richtungsfahrbahn,
  • 20 km/h auf Straßen ohne Bürgersteig bzw. ohne Bordsteinkante.

Überholen auf Landstraßen:

Während des Überholvorgangs darf die erlaubte Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten werden (zuvor + 20 km/h),

beim Überholen von Radfahrern muss man 20 km/h unter der erlaubten Höchstgeschwindigkeit bleiben. Es darf in diesem Fall nach wie vor eine durchgezogene Linie überfahren werden, sofern keine Gefahrensituation entsteht. Dabei sind 2 m Abstand zum Radfahrer einzuhalten.