Ausgangssperre: Erleichterungen für die Kanaren formuliert

> Die Zustimmung durch den spanischen Gesundheitsminister Salvador Illa zum gesamten Paket steht noch aus.
Nachtrag vom 24.4.: Es wird keine Zustimmung geben, lautete es heute aus Madrid. Vielmehr werde die Lockerung der Ausgangssperre schrittweise und zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen und obliege nicht den regionalen Regierungen, sondern werde zentral von Madrid gesteuert. (Quelle)

Die Regionalregierung der Kanaren hat einen Maßnahmenkatalog unter dem Titel „CanariasAhora“ mit stufenweisen Erleichterungen erarbeitet. Der Plan soll ab 27.4. in Kraft treten und umfasst 4 Phasen von jeweils 1 Woche (Phase 1: 27.4. – 3.5., Phase 2: 4.5. – 10.5., Phase 3: 11.5. – 17.5., Phase 4: 18.5. – 24.5.). Der genaue Starttermin war nicht für jede der Maßnahmen genannt:

Ausgang nach Hausnummern; soll für maximal 2 Personen oder alle Senioren eines Haushalts gelten :
An Tagen mit gerader Kalenderzahl können diejenigen ihre Domizile verlassen, deren Häuser eine gerade Hausnummer haben und an Tagen mit ungerader Kalenderzahl jene, deren Häuser eine ungerade Hausnummer haben.

Verschiedene Ausgangszeiten für Kinder und Erwachsene:
Erwachsene sollen von 11:00 h – 13:00 h nach draußen dürfen, Kinder unter 14 J. Von 16:00 h – 19:00 h. Kinderspielplätze bleiben jedoch geschlossen entsprechend den Vorgaben der spanischen Regierung.

Wiedereröffnung von Geschäften inkl. Friseurläden sowie von Turnhallen und Fitnessstudios:
Soll zunächst jedoch in begrenztem Umfang gelten. Vorgesehen ist der 27.4. als Wiedereröffnungsdatum für kleine Läden und Friseure. In Friseurläden ist das Tragen von Gesichtsmasken vorgeschrieben.
Einkaufszentren sollen, ebenfalls in begrenztem Umfang und unter weiteren Vorgaben, eine Woche später öffnen dürfen.

Sport im Freien in Zeitfenstern und bestimmten Entfernungen von zu Hause:
Und zwar von 5:00 h – 9:00 h und von 20:00 h – 23:00 h. Maximale Entfernung für einen Spaziergang 2 km und fürs Laufen 4 km. Wanderungen dürfen nicht länger als 1 Stunde dauern. Beim Laufen oder Gehen ist das Tragen von Masken nicht vorgesehen.

Restaurantbesuche:
Sollen innerhalb der letzten zwei Wochen erlaubt werden (also ab 11.5.) für maximal 4 Personen und unter der Voraussetzung einer Tischreservierung. Es dürfen nur 50% der Sitzplätze belegt werden.

Strandbesuche erst ab der 3. Woche:
Zum Strand darf es erst ab der dritten Woche ab Inkrafttreten des Maßnahmenpakets gehen, also ebenfalls ab 11.5..

Öffentliche Veranstaltungen:
Nur bis maximal 50 Personen.

Theater & Kinos:
1/3 der Sitzplätze unter Freihaltung jeweils einer Reihe und eines Sitzplatzes, jedoch maximal 50 Personen.

Zugang zu Zweitwohnungen:
Erlaubt zur Versorgung von Tieren und zur Pflege von Gärten.

Trauerfeiern:
In Leichenhallen dürfen sich bis 10 Familienmitglieder aufhalten.

Hotels:
Dürfen ab dem 11.5. wieder öffnen, aber nur mit 50%iger Kapazität.

Interinsulare Flüge:
Reisen zwischen den Inseln sollen ab der vierten Woche (18. Mai) wieder möglich sein.

Ausländische Touristen:
Deren Einreise ist noch nicht vorgesehen. Und sobald sie wieder einreisen dürfen, nur unter der Voraussetzung eines negativen Virustests (PCR-Test) beim Verlassen des Herkunftsorts.

Gesichtsmasken und Abstandhalten:
Das Tragen von Gesichtsmasken wird insbesondere in geschlossenen Räumen empfohlen und es soll weiterhin aufs Abstandhalten geachtet werden.

Quelle1
Quelle2