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Caleta de Famara: Küstenbehörde ‘Costas’ markiert Schutzzone

José Cárdenas, kanarischer Regionalchef der spanischen Küstenbehörde Costas, ist am 11. Mai in Begleitung einiger Behördenmitarbeiter von Las Palmas nach Caleta de Famara gereist. Im Gepäck befand sich grüne Farbe, um die Grenze der Küstenschutzzone “zona de servidumbre de protección“ (s.u.) zu markieren.

Gebäude, die innerhalb dieser Schutzzone stehen und keinen Bestandsschutz genießen, werden im schlimmsten Fall abgerissen, im besten Fall erhalten die Eigentümer ein Nießbrauchsrecht mit einer Dauer von 60 Jahren.

Bei Caleta de Famara wurde die Küstenschutzzone in jenen Gebieten, die an das Meeresufer anschließen und nicht als Bauland ausgewiesen sind, nun auf 100 m Breite festgelegt. Innerhalb der frisch markierten Zone befinden sich ganze Häuserzeilen, denn auch in Caleta de Famara wurde in kanarischer Manier nach Platzbedarf, aber nicht in jedem Fall im Einklang mit den Flächennutzungsplänen und den gesetzlichen Vorgaben gebaut. Das Bürgermeisteramt hat die Bebauung auf sich beruhen lassen.

In anderen Küstenregionen wie Playa Blanca wurde dagegen richtig geklotzt, und es sind zahlreiche Hotel- und Apartmentkomplexe sowie große Urbanisationen sowohl in unmittelbarer Strand- und Meernähe als auch auf landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie auf landschaftlichem Schutzgebiet aus dem Boden gestampft worden. Ebenfalls im Gegensatz zu Caleta de Famara wurden hier von Seiten der Bürgermeisterämter sowie anderer Behörden Korrekturen der Flächennutzungspläne zugunsten der Betonwüsten durchgeführt, illegale Baulizenzen erteilt oder andere Mauscheleien betrieben, wodurch komplizierte Rechtslagen entstanden sind.

Offensichtlich wirkt dies wie ein Schutzschild, denn Costas macht einen Bogen um die großen, illegalen Bausünden in bester Strandlage und konzentriert sich bei der späten Umsetzung des seit 1988 geltenden Küstengesetzes auf kleine Ortschaften und Häuseransammlungen wie u.a. Caleta de Famara, El Golfo, Órzola und Tenezar. Deren Eigentümer haben juristisch nichts in der Hand, was Costas beim Abstecken und Markieren einer besonders breiten Schutzzone ausbremsen könnte.

Der Costas-Vertreter teilte den aufgebrachten Bewohnern von Caleta de Famara mit, dass sie 14 Tage Zeit haben, um Einspruch zu erheben gegen den Verlauf der Schutzzonengrenze. Eine Reaktion der Behörde werde allerdings erst in rund 2 Jahren erfolgen.

Laut Auskunft des Anwalts José Ortega, der u.a. Betroffene in El Golfo vertritt, stehen die Chancen in Caleta de Famara recht gut, dass den Hauseigentümern ein Nießbrauchsrecht mit einer Dauer von 30 Jahren eingeräumt wird, welches möglicherweise um weitere 30 Jahre verlängert werden könnte. Komplizierter seien einige Fälle in El Golfo, teilte er mit.

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Küstengesetz Ley de Costas: Link 1 zu Informationen zu den Küstenschutzzonen sowie Link 2 zu einer Studie zum Küstengesetz