Coronavirus-Sonderregelungen: Verlängerung bis 26.9.

Betrifft nur folgende Regelungen:

Zusammenkünfte von mehr als 10 Personen bleiben verboten; Gastronomie i.w.S. darf nur bis 23:00 Uhr neue Gäste bewirten und muss um Mitternacht schließen. Schön und gut; das tangiert den Tourismus eher weniger. Ob nun eine Stunde mehr oder weniger Öffnungszeit nehmen die wenigsten Touristen wahr.

Die in dichtem Gedränge sicherlich sinnvolle, aber hier leider selbst an bestens „durchlüfteten“ Strandpromenaden und Stränden obligatorische Maskentragepflicht bleibt wohl bestehen.

Unsere Gäste stornieren nicht nur, aber auch deshalb. Und sind mit Sicherheit keine Ausnahme.