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Regulierung der Privatvermietung: Verabschiedete Verordnung bringt viele Vermieter in Tourismusgebieten in die Bredouille

Seit Jahrzehnten werden auf den Kanaren Ferienwohungen und -häuser „privat“ vermietet; und seit Bestehen des kanarischen Tourismusgesetzes sind die Hürden zur Erlangung einer Vermietlizenz extrem hoch, so dass auf Lanzarote nur ein Bruchteil der mehreren Tausend Angebote über eine Lizenz verfügt – wir berichten darüber regelmäßig. Gesetz und Realität klaffen auf den Kanaren in vielerlei Hinsicht deutlich auseinander – so auch in diesem Wirtschaftszweig.

ASCAV, der aus einer Bürgerinitiative in 2014 entstandene Interessenverband der Privatvermieter auf den Kanaren, setzt sich für eine neue Verordnung mit möglichst geringen Zugangsbarrieren ein, und zahlreiche Bürgermeisterämter der Kanaren sagten ihre Unterstützung zu. Schließlich versprach die kanarische Regierung, noch vor den Wahlen im Mai ein entsprechendes Dekret zu verabschieden. Der Entwurf der kanarischen Regierung zur Regelung der Vermietung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sah recht vielversprechend aus; und gegen strittige Punkte wurden von den ASCAV-Mitgliedern Einwendungen erhoben – wie es sich in einer Demokratie halt geziemt.

Am 22. Mai d.J., also zwei Tage vor den Wahlen (Rathäuser, Inselregierungen sowie Kanarisches Parlament) wurde das „Decreto 113/2015“ feierlich verabschiedet, aber erst vier Tage nach den Wahlen wurde es in voller Länge im BOC, dem Amtsblatt der Kanaren, veröffentlicht. Und erst dann wurde deutlich, dass in wesentlichen Punkten anderes verabschiedet wurde, als im öffentlich gemachten Entwurf zu lesen war.

Zusammenfassung des neuen Dekrets:

  • Die bisherigen Unterkunftarten „apartamento“, „villa“, „casa emblemática“ und „casa rural“ wurden ergänzt durch den allgemeinen Begriff „vivienda vacacional“ (Ferienunterkunft).
  • Eine Vermietlizenz wird erteilt, wenn sich das Vermietobjekt außerhalb einer touristischen Zone und/oder auf „suelo residencial“ befindet, die allgemeinen baurechtlichen Normen nachweislich erfüllt sind, eine Anmeldung für eine umsatzsteuerpflichtige Aktivität vorliegt und einige Vorschriften u.a. bezüglich Sauberkeit, Sicherheit und Ausstattung zugesichert bzw. eingehalten werden. Bei Vermieteinheiten, die zu einer Eigentümergemeinschaft gehören, muss zudem eine Zustimmung der Eigentümergemeinschaft vorliegen. Details und Formulare erhalten ASCAV-Mitglieder auf der Website der Vereinigung.
  • Eine Vermietlizenz wird laut Artikel 3.2. des Dekrets nicht erteilt, wenn sich das Vermietobjekt in einer Zone befindet, die als „suelo turístico“ ausgewiesen ist oder sich auf „suelos y urbanizaciones mixtas turísticas residenciales“ befinden. Letztere waren im Entwurf noch nicht aufgeführt, betroffen sind allerdings zahlreiche Eigentümer, da es in den Touristenzentren viele solcher Mischzonen gibt.

Puerto del Carmen wurde zu Jahresbeginn komplett zu „suelo turístico“ erklärt, was zur Folge hätte, dass dort überhaupt keine Privatvermietung möglich wäre. In den Bauämtern der Rathäuser kann im Zweifelsfall in Erfahrung gebracht werden, auf welchem „suelo“ sich das Eigentum befindet.

Es gibt auf Lanzarote sehr viele Privatvermieter und Vermittler von Ferienwohnungen, in Relation dazu aber noch wenig ASCAV-Mitglieder. So gut wie nicht vertreten sind auf Lanzarote Vermieter aus den Touristenzentren sowie Unterkunftsvermittler. Sie sind spätestens seit Inkrafttreten des Dekrets besonders betroffen und es ist wünschenswert, wenn sie sich ASCAV anschließen würden. Der Mitgliedsbeitrag beläuft sich auf 10,- monatlich.

Wir bitten auch Nicht-Mitglieder, sich an dieser aktuellen Petition zu beteiligen.