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Private Solarstromerzeuger in der Falle

Bereits im Juli 2013 vollzog die spanische Regierung einen Paradigmenwechsel bei der Förderung von Solarenergie. Sie setzte die 2007/2008 erlassenen Gesetze zur Regelung der Einspeisevergütung außer Kraft und änderte die Berechnung der Vergütung rückwirkend – zum Nachteil der Stromerzeuger. 2014 wurde die Vergütung eingespeister Energie komplett eingestellt und private Erzeuger gezwungen, Standort und Fläche ihrer Panelen einer Zentralstelle zu melden. Und nun hat der spanische Industrie- und Energieminister José Manuel Soria einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Produktion von Solarstrom für den Eigenbedarf mit Gebühren belegt.

Die Gebühren treffen alle, die zusätzlich zur eigenen Solarinstallation ans Netz angeschlossen sind, um die Versorgung an sonnenarmen Tagen und nachts sicherzustellen. Der Entwurf sieht vor, dass nicht nur die Anschlussgebühren und der aus dem Netz konsumierte Strom zu zahlen sind, sondern zusätzlich die selbst produzierte Strommenge. Die wirtschaftliche Grundlage der privaten Solaranlage ist damit zerstört, aus Förderung wurde Bestrafung – rückwirkend versteht sich.