Testpflicht bis 10.1. für vom spanischen Festland Einreisende

Einreisende vom spanischen Festland – abgesehen von Übernachtungsgästen – benötigten bislang keinen negativen Coronatest. Die kanarische Regierung hat nun für die Zeit vom 18.12. – 10.1.21 eine generelle Testpflicht auch für diese Personengruppe eingeführt. Für sie gelten in dieser Zeit dieselben Regelungen wie für Übernachtungsgäste (aus Nichtrisikogebieten): Negatives PCR-, Antigen- oder TMA-Testergebnis; der Test kann nach der Einreise nachgeholt werden. Kanarischen Residenten können sich kostenlos testen lassen.