Durch eine EU-Richtline von 2013, die nach zweijähriger Übergangsfrist am 19. Januar 2015 in Kraft tritt, gelten für EU-Residenten die nationalen Führerscheinbestimmungen des Landes, in dem sie Wohnsitz und Lebensmittelpunkt haben. Für uns „Resis“ also die spanischen. Besitzer spanischer Führerscheine müssen ihr „carné“ seit jeher regelmäßig erneuern – und diese Pflicht gilt nun auch für uns Residenten. Früher oder später kommen wir um einen Umtausch in einen spanischen Führerschein nicht herum, denn es gilt nun auch, dass EU-Bürger neue Führerscheine nur noch von jenem EU-Land ausgestellt bekommen, in dem sie residieren.
Umtauschpflicht und -zeitpunkt nicht registrierter Führerscheine:
Abhängig ist der Umtauschzeitpunkt davon, ob wir mit rosa oder grauem „Lappen“, mit älterem Scheckkartenführerschein ohne befristete Gültigkeitsdauer, oder mit dem neuesten, ab 19.1.2013 ausgestellten, auf 15 Jahre befristeten Scheckkartenführerschein herum gondeln.
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